Interessens­konflikt Policy

Interessenskonflikt Policy

Grundlagen

Gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 WpHG die allgemeine Art und Herkunft von Interessenskonflikten und die organisatorischen Maßnahmen zur Begrenzung dieser im Kundeninteresse darzulegen.

Dabei sollen Interessenskonflikte, welche im Rahmen der angebotenen Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung des Unternehmens auftreten können, identifiziert (Analyse), die Maßnahmen zur Begrenzung dargestellt und offengelegt werden.

Interessensanalyse

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Institut, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.

Folgende Interessenskonflikte haben wir identifiziert:

  • Umgang mit Informationen, welche nicht öffentlich sind (Primär- und Sekundärinsiderinformationen).
  • der Erhalt von Zuwendungen von Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen.
  • Variable Vergütung der Mitarbeiter
  • Vorteilsgabe, Vorteilsnahme

Folgende Umstände können im Rahmen der von der Eurobond-Sales AG angebotenen Wertpapierdienstleistung zu Interessenskonflikten zwischen Interessen der Kunden (Angebot/Nachfrage), der Gesellschaft und der Mitarbeiter der Gesellschaft (hier vor allem durch das variable Vergütungsmodell der EBS) entstehen.

  • Unterschiedlicher Angebots- und Nachfragepreise liegen vor
  • Gleicher Angebots- oder Nachfragepreis liegt mehrfach vor

Darüber hinaus sind ergeben sich Interessenkonflikte zwischen dann MA und dem Unternehmen welche insbesondere im Wohlverhalten des Umgangs mit den von dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln liegen.

  • Vermögenstreuepflicht

Maßnahmen

Zur Vermeidung von Interessenskonflikten gelten folgende Prinzipien:

  • Sorgfältige Auswahl der Mitarbeiter hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit. Da wo geboten, Verpflichtung zur absoluten Verschwiegenheit im Umgang mit Informationen. Laufende Kontrolle und Offenlegung von Persönlichen Geschäften.
  • Identifizierung aller Zuwendungen (Analyse i.S.d. § 70 WpHG). Arbeitsanweisung zur Annahme von Zuwendungen, welche ausschließlich im Zusammenhang mit der angebotenen Finanzdienstleistung stehen (Provisionseinnahmen).
  • Einführung eines institutsinternen Tantieme Modells.
  • Einführung eines Mitarbeiterhandbuches mit verbindlichen Standards im Umgang bei Dienstreisen, mit Geschenken und mit Bewirtung.
  • Die Eurobond-Sales AG geht immer davon aus, dass Angebot und Nachfragepreise durch unsere Kunden verglichen werden, wir also in einer direkten Konkurrenzsituation mit anderen Marktteilnehmern stehen. Und unsere Kunden ihrerseits zur Marktgerechtigkeitsprüfung verpflichtet sind. Daher gilt: „wir nennen unseren Kunden immer den besten erzielbaren Preis“
  • Bei mehrfach vorliegenden Angeboten oder Nachfrage gilt: „Der erstgenannte Kontrahent bekommt immer den Zuschlag“
  • Einführung eines Mitarbeiterhandbuches mit verbindlichen Standards im Umgang mit den vom Institut überlassenen Vermögenswerten.

Überwachung der Einhaltung

Die sachliche Zuständigkeit liegt gemäß MaComp BT 1.2. beim Compliance Beauftragten des Instituts und wird regelmäßig den Kontrollgremien des Instituts offen und dargelegt.